Wer ist für den Unterhalt des Kindes verpflichtet?

Die Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt

Wenn die Eltern eines Kindes nicht zusammenleben, kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt, vom anderen Elternteil Unterhalt verlangen. Auch wenn das Kind einige Zeit bei jedem Elternteil lebt, kann der Elternteil, mit dem das Kind die meiste Zeit verbringt (der Haupterzieher), um Unterhalt für das Kind bitten.

Für jedes Kind unter 16 Jahren ist in der Regel Kinderunterhalt zu zahlen, solange der Elternteil weiterhin der Hauptsorgeberechtigte ist.

Kinderunterhalt wird normalerweise auch für Kinder unter 20 Jahren gezahlt, die sich noch in einer Vollzeit-Sekundarstufe befinden (dh ein Abitur oder einen gleichwertigen Abschluss statt eines höheren Abschlusses). Der Anspruch auf Kinderunterhalt erlischt jedoch, wenn das Kind keinen Anspruch auf Kindergeld mehr hat – zum Beispiel weil das Kind Sozialhilfe bezieht.

Der nicht ansässige Elternteil (der Elternteil, der nicht die Haupterziehungsperson ist) muss keinen Kindesunterhalt zahlen, wenn er oder sie:

  • unter 16 Jahren;
  • ein Vollzeitstudent;
  • im Gefängnis.

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